1.1. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erbringt IMK alle Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
2.1. Soweit nicht anderes vereinbart, erbringt IMK sämtliche Leistungen im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
2.2. Nachträgliche Anforderungen von Leistungen werden gesondert erfasst und verrechnet.
2.3. Über Aufträge, welche mündlich, per Fax oder E-Mail eingehen erfolgt eine schriftliche Rückbestätigung von IMK. Allfällige Unstimmigkeiten oder Missverständnisse sind ohne Aufschub, spätestens aber am ersten Werktag nach Zugang der Auftragsbestätigung, zu reklamieren. Unterbleibt eine solche Reklamation, gelten die bestätigten Leistungen als bestellt.
2.4. Rahmenprogramme, die von der Teilnehmerzahl abhängig sind, können nur bei Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl durchgeführt werden.
3.1. Die Sekretariatsleistungen werden aufgrund der vom Veranstalter oder den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Informationen erbracht. Offensichtliche Unstimmigkeiten werden dem Veranstalter umgehend mitgeteilt. IMK ist aber nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen anzustellen und Berichtigungen vorzunehmen.
4.1. IMK tritt hinsichtlich aller Dienstleistungen als Travel Manager ausschließlich als Vermittler auf. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer an der Veranstaltung in seinen Einladungen und sonstigen Bekanntmachungen ausdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen und haftet IMK gegenüber für allfällige Nachteile und Schäden, die aus einer Unterlassung dieses Hinweises entstehen. IMK übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für vermittelte Leistungen Dritter.
4.2. Soweit der Veranstalter nicht selbst Auftraggeber/Besteller von Reisebüroleistungen ist, hat er überdies die für die Bestellung von Reisebüroleistungen maßgeblichen nachstehenden Bestimmungen in seinen Drucksorten als Teilnahmebedingungen kundzumachen und haftet IMK direkt für die ordnungsgemässe Erfüllung der dem Besteller obliegenden Pflichten bzw. allenfalls sich aus einer Missachtung derselben ergebenden Nachteile und Schäden.
4.3. Buchungen werden ausschließlich in schriftlicher Form entgegengenommen. Der jeweilige Besteller haftet für die Richtigkeit seiner für die Buchungsdurchführung erforderlichen Angaben und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass IMK insofern keine eigenen Nachforschungen anstellt.
4.4. Unrichtigkeiten im Buchungsinhalt sind vom Besteller nachweislich binnen drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
4.5. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass je nach Leistungsinhalt und Arrangement bei vermittelten Leistungen ausländischer Unternehmer ausländisches Recht zur Anwendung gelangen kann.
4.6. Der Besteller hat ausdrücklich anzugeben, ob er den Buchungsauftrag im eigenen Namen oder für einen Dritten erteilt. In jedem Fall trägt der Besteller die Verantwortung für seine Buchung und haftet IMK direkt für allfällige Nachteile und Schäden, die aufgrund einer Verletzung der den Besteller treffenden Verpflichtungen auftreten.
4.7. IMK ist berechtigt, bei der Buchung eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung zu verlangen. Bei Anlässen, deren Budget von Sponsoren getragen werden, soll der Anlass zu hundert Prozent im voraus finanziert werden.
4.8. Die Restzahlung und der Ersatz von Barauslagen sind beim Aushändigen der Reisedokumente bzw. Voucher des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers fällig.
4.9. Die Verpflichtungen des Bestellers bleiben aufrecht, auch wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. Der Besteller trägt in diesem Falle sämtliche sich daraus ergebende Mehrkosten und haftet mit dem tatsächlichen Leistungsnehmer zur ungeteilten Hand.
4.10. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass bei der Ausschöpfung von Hotelkontingenten unter Umständen Engpässe auftreten. IMK ist daher berechtigt, gegebenenfalls anstelle einer ursprünglichen Hotelbuchung eine Ersatzunterkunft der gleichen Kategorie zu besorgen. Soweit die Umbuchung innerhalb der gewählten Unterkunftskategorie erfolgt, sind Ansprüche gegebnüber IMK ausgeschlossen.
4.11. Bei Vertragsrücktritt des Bestellers gegenüber dem Leistungsträger hat uns der Besteller die uns von den Leistungsträgern allenfalls in Rechnung gestellten Stornokosten ohne Abzug und unter Aufschlag von Bearbeitungsgebühren binnen 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zu ersetzen.
4.12. Mit Ausnahme des für die Auftragserfüllung durch IMK notwendigen Datenaustausches mit Vertragspartnern und Leistungsträgern werden Auskünfte über die Namen des Bestellers und der von diesem bekanntgegebenen Leistungsnehmer und deren Aufenthaltsorte an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt. Es obliegt daher den Reisenden, ensprechende Informationen zu hinterlassen.
4.13. Jeder Besteller hat sich selbt über die geltenden pass-, visa-, devisen-, zoll- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften umfassend zu informieren. IMK trifft insofern keine Aufklärungspflicht.
5.1. IMK wählt die jeweils heranzuziehenden Leistungsträger und sonstigen Hilfsunternehmen sorgfältig aus und sorgt für die ordnungsgemäße Weiterleitung von für den Leistungsträger bestimmten Zahlungen. Für die tatsächliche Erbringung der vermittelten bzw. besorgten Leistung oder deren Mängelfreiheit kann IMK allerdings keine Haftung übernehmen.
5.2. Leistungsinhalte und Preise werden von IMK nach bestem Wissen und gemäß dem aktuellen Informationsstand bekanntgegeben. Für allfällige Änderungen im Leistungsumfang und in der Preisgestaltung kann IMK mangels Einflussmöglichkeiten auf die Leistungsträger keine Haftung übernehmen.
5.3. IMK für nachweislich aufgrund einer Vertragsverletzung entstandene Schäden, soweit IMK an der Vertragsverletzung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.4. Die an IMK zu entrichtenden Entgelte sind mit Rechnungslegung fällig und binnen 14 Tagen spesen- und abzugsfrei auf unser Geschäftskonto zu bezahlen.
5.5. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 8% p.a. Verzugszinsen zuzüglich 20% VAT aus den Zinsen als vereinbart. Der säumige Teil trägt weiters sämtliche Kosten einer allfälligen Rechtsverfolgung, einschließlich Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und sonstige Betreibungskosten.
5.6. Die von IMK treuhändig verwahrten Gelder dienen IMK als Pfand für fällige Forderungen. IMK ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges die fälligen Forderungen von diesen Geldern vorrangig zu vereinnahmen.
5.7. Eine Aufrechnung von Forderungen des Vertragspartners mit den Forderungen von IMK, welchen Namens immer, ist unzulässig.
5.8. Die auf von IMK treuhändig geführten Konten (insbesondere Kongresskonten) anfallenden Habenzinsen stehen IMK als Entgelt für die treuhändige Kontoführung und die dabei anfallenden Aufwendungen zu.
5.9. Veranstalter und sonstige Besteller von Leistungen ermächtigen IMK, die zur Verfügung gestellten Daten automationsunterstützt zu verarbeiten und im Rahmen der Auftragserfüllung an andere Vertragspartner und die jeweils herangezogenen Leistungsträger weiterzugeben.
5.10. In allen unseren Vertragsverhältnissen gilt schweizerisches Recht.
5.11. Gerichtsstand ist Basel.
Gültig ab Mai 2016
IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG, Basel